Leiharbeiter bevorzugt?
Nachdem der Betriebsrat seine Policy durchsetzt, dass alle Facharbeiterstellen zwingend bereichsübergreifend auszuschreiben sind, besetzt der Arbeitgeber diese freien Stellen unter anderem durch Leiharbeiter.
Möchte ein Bereich eine Stelle neu besetzen, wendet sich der Vorgesetzte an den HR Referenten seines Bereiches, der/die ihm dabei behilflich durch den Prozess zu führen. Der HR Referent empfielt dem Vorgesetzten jedoch zunhmrnd Leiharbeitnehmer einzustellen und diesen dann nach 30 Monaten zu übernehmen. Somit kommen unsere Kolleginnen und Kollegen nicht in den Genus sich auf diese Stelle bewerben zu können Warum? Unsere Vermutung ist, dass sich unsere Kolleginnen und Kollegen aus Arbeitsbereichen mit angesenkten Tarifbedingungen nicht von dort wegbewerben sollen. Den Vorgesetzte, die dies befolgen, ist nichts vorzuwerfen, denn Sie folgen nur den Empfehlungen von HR.
Standpunkt des Bündnis-Technik:
Wir freuen uns über jeden personellen Neuzugang. Es muss aber sichergestellt werden, dass der eJob-Prozess dabei nicht ausgehebelt wird. Wir werden uns daher im Personalausschuss dafür einsetzen, dass nach Ende der Leiharbeitszeit die Stelle zur Ausschreibung kommt, damit unsere Kolleginnen und Kollegen sich darauf bewerben können. Ein Leiharbeitnehmer muss nach 30 Monaten übernommen werden, hat aber nicht den Anspruch genau die Stelle zu erhalten, die er diese 30 Monate ausgefüllt hat.


MAZ bei Arbeit am Ausgleichstag?