50 prozentMAZ bei Arbeit am Ausgleichstag?

Verzichtet ein Schichtgänger nach einem „Flex-Samstag“ auf den Ausgleichstag, so muss aus unserer Sicht, diese Arbeit am Ausgleichstag zwingend als MAZ bewertet werden (50% Aufschlag).

 

Denn so heißt es im Manteltarifvertrag:

"Bei angeordneter Überarbeit an Sonn- und Feiertagen bzw. an arbeitsfreien Werktagen im Schichtdienst beträgt – abweichend von der zeitlichen Abgrenzung von Überarbeit in Abs. (1) – der Faktor vom Beginn der ersten Überstunde an 1,5."

Der Ausgleichstag ist ein arbeitsfreier Werktag im Sinne des Tarifvertrages. Derzeit wird der „Flex-Samstag“ als „Pluszeit“ im +/- Konto gebucht und der Ausgleichstag als „Minuszeit“. Sofern auch der Ausgleichstag in Anspruch genommen wird, gleichen sich die Stunden aus.

Wird jedoch am Ausgleichstag gearbeitet, ist diese Leistung aus unserer Sicht als Überarbeit zu erfassen und muss mit dem Zuschlag von 50% in MAZ bewertet werden sowie die tariflichen Pausen bezahlt werden (mehr als 3 Überstunden 30 Minuten, bei 8 Überstunden und mehr 45 Minuten Pause).

Standpunkt des Bündnis-Technik:

Betriebsräte haben die Aufgabe die Einhaltung der Tarifverträge zu überwachen. Wir machen das! Aus diesem Grund werden wir die Verrechnungspraxis im Arbeitszeitausschuss ansprechen um dies juristisch überprüfen zu lassen. Sollte das Prüfungsergebnis positiv ausfallen, so ist Arbeit an Ausgleichstagen mit MAZ zu bewerten.Wir halten euch zu diesem Thema auf dem Laufenden.

 

Teilen ausdrücklich erwünscht:

Kurzmeldungen

Bündnis-Technik renoviert Markenauftritt

workforce

Kommunikation und Transparenz fördern Beteiligung und Interesse an betrieblichen Themen, im Bereich der Mitbestimmung und in der Frage einer optimalen gewerkschaftlichen Vertretung.

Weiterlesen ...

Bewerbung FREI! (UPDATE)

Bewerbung2Leiharbeiter bevorzugt?

Nachdem der Betriebsrat seine Policy durchsetzt, dass alle Facharbeiterstellen zwingend bereichsübergreifend auszuschreiben sind, besetzt der Arbeitgeber diese freien Stellen unter anderem durch Leiharbeiter.

Weiterlesen ...

Workforce Management

workforce

Interessenausgleich für die "Schublade"

Zwecks dauerhafter Versetzung von Mitarbeitern im Rahmen des Direktionsrechtes möchte der Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung abschließen.

Weiterlesen ...

Bündnis-Technik Betriebsräte fordern Überprüfung der Verbuchung

50 prozentMAZ bei Arbeit am Ausgleichstag?

Verzichtet ein Schichtgänger nach einem „Flex-Samstag“ auf den Ausgleichstag, so muss aus unserer Sicht, diese Arbeit am Ausgleichstag zwingend als MAZ bewertet werden (50% Aufschlag).

Weiterlesen ...

Bewerbung FREI!

Bewerbung2PD unchained!

Aufgrund unterschiedlicher Tarifbereiche in unserem Unternehmen wächst der Bedarf sich bereichsübergreifend intern bewerben zu können, um für sich die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Weiterlesen ...
Don't have an account yet? Register Now!

Sign in to your account