Der erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am 25.02.2010 beschlossen: Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen die Nichtzulassungsbeschwerde in dem Beschluss des Landesarbeitsgerichtes Hamburg vom 24.07.2019 wird zurückgewiesen.
Der Beschluss liegt nun in Schriftform vor.
Statt mit dem Betriebsrat nun endlich in Gespräche einzutreten zieht es der Arbeitgeber vor, weiter zu eskalieren indem er sich an das Bundesarbeitsgericht wendet.
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