Einigungsstelle WM4  - Verhandlungen zum Nachteilsausgleich gehen in die nächste Runde

Das BAG hat zu WM4 jetzt entschieden

Der erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am 25.02.2010 beschlossen:  Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen die Nichtzulassungsbeschwerde in dem Beschluss des Landesarbeitsgerichtes Hamburg vom 24.07.2019 wird zurückgewiesen.

LAG bestätigt: Tarifbedingungen PD ENG sind auszugleichende Nachteile

Der Beschluss liegt nun in Schriftform vor.

 

Arbeitgeber beschwert sich, dass keine Beschwerde zugelassen ist

Statt mit dem Betriebsrat nun endlich in Gespräche einzutreten zieht es der Arbeitgeber vor, weiter zu eskalieren indem er sich an das Bundesarbeitsgericht wendet.

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