Arbeitgeber beschwert sich, dass keine Beschwerde zugelassen ist

Statt mit dem Betriebsrat nun endlich in Gespräche einzutreten zieht es der Arbeitgeber vor, weiter zu eskalieren indem er sich an das Bundesarbeitsgericht wendet.

Nachdem das Landesarbeitsgericht den Einigungsstellenspruch für unwirksam erklärte und keine weitere Beschwerde zugelassen hat, haben wir gehofft nun endlich in konstruktive Gespräche eintreten zu können um das Thema abschließend zu befrieden. Mit der Nichtzulassung einer weiteren Beschwerde legte das Landesarbeitsgericht quasi das Ende der Instanzen fest. Unser Arbeitgeber gibt sich jedoch damit nicht zufrieden und hat sich nun beim Bundesarbeitsgericht (BAG) durch das Einlegen einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde darüber beschwert, dass er sich nicht weiter beschweren darf. (!)

Noch vor wenigen Tagen haben 35 Betriebsräte mit 35 Vertretern der Geschäftsleitung in einer Klausurtagung in Jesteburg zu diversen Themen zusammengesessen und im Rahmen des "Vertrauensvollen Umgangs" verabredet "mehr miteinander reden" zu wollen.

Wir bedauern zutiefst, dass sich die Geschäftsleitung jetzt zu dieser Verabredung verweigert.

Was bedeutet das nun für das Thema "Nachteilsausgleich"?

Der Konflikt geht jetzt in die nächste Runde. Sollte das BAG dem Arbeitgeber gestatten sich beschweren zu dürfen, wird er dies auch tun. Wenn dieser Beschwerde dann ebenfalls stattgegeben werden sollte, wird das BAG dann in letzter Instanz darüber befinden. Das bedeutet für die Betroffenen, dass diese für eine lange Zeit auf eine Entscheidung warten müssen - denn die durchschnittliche Dauer der beim BAG erledigten Verfahren liegt bei 8 Monaten.

Fazit:

Unser Arbeitgeber verfolgt lieber das Interesse sich durch alle Instanzen zu klagen, als im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gemeinsam mit dem Betriebsrat eine angemessene Lösung für die Kollegen/innen zu finden.

FROHE WEIHNACHTEN!

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