Das BAG hat zu WM4 jetzt entschieden
Der erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am 25.02.2010 beschlossen: Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen die Nichtzulassungsbeschwerde in dem Beschluss des Landesarbeitsgerichtes Hamburg vom 24.07.2019 wird zurückgewiesen.
Wir erinnern uns:
Nachdem das Landesarbeitsgericht den Einigungsstellenspruch für unwirksam erklärte und keine weitere Beschwerde zugelassen hat, hatten wir gehofft endlich in konstruktive Gespräche eintreten zu können um das Thema abschließend zu befrieden. Mit der Nichtzulassung einer weiteren Beschwerde legte das Landesarbeitsgericht quasi das Ende der Instanzen fest. Unser Arbeitgeber gab sich jedoch damit nicht zufrieden und hatte sich beim Bundesarbeitsgericht (BAG) durch das Einlegen einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde darüber beschwert, dass er sich nicht weiter beschweren darf. (!)
Dieser Beschwerde wurde nun zurückgewiesen!
Was bedeutet das nun für uns?
Da der Spruch der Einigungsstelle für unwirksam erklärt wurde, ist somit die Einigungsstelle noch aktiv und hat nun differenziert die Nachteile zu ermitteln. Ob die Einigungsstelle in der identischen personellen Besetzung fortgeführt wird, hat das Gremium des BR zu entscheiden. Selbstverständlich beanspruchen wir mit unserem Vertreter Torsten Schmidt die Arbeit in der Einigungsstelle fortzusetzen.
Wir freuen uns erneut, dass unsere beharrliche Haltung wiederholt höchstrichterlich bestätigt wurde.
