Unsere Themen:
Status der Sozialplanverhandlungen zu RISE und LIMA - "Weihnachtsgeldrückholaktion" - Wie geht es in 2022 weiter?
Derzeit verhandeln Arbeitgeber und Betriebsrat die Sozialpläne zu RISE und LIMA.
Um in das Thema einzusteigen sei kurz und sehr vereinfacht dargestellt, wozu Sozialpläne dienen.
Nach einer geplanten Betriebsänderung durch den Arbeitgeber haben Betriebsrat und Arbeitgeber die Aufgabe diese Betriebsänderung unter Berücksichtigung ihrer Interessen im Rahmen eines Interessenausgleichs zu beschreiben. Ist dies erfolgt, erstellen beide einen Sozialplan, um die ggf. auftretenden wirtschaftlichen Nachteile für die Kolleginnen und Kollegen unter der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens entweder auszugleichen oder abzumildern.
Kommt es bei diesen Verhandlungen nicht zu einer Einigung. Kann eine Einigungsstelle angerufen werden. Diese ist paritätisch durch beide Parteien besetzt. Die Einigungsstelle wird durch einen externen Vorsitzenden geleitet. In der Regel und aus der Vergangenheit heraus und aus Tradition unseres Unternehmens wird diese Position einvernehmlich mit einem unabhängigen Richter eines Arbeitsgerichtes besetzt.
Da sich Betriebsrat und Arbeitgeber zu LIMA nicht auf einen gemeinsamen Sozialplan einigen konnten wurde hier die Einigungsstelle angerufen. Diese hat bereits 3 x getagt. Der nächste Termin ist für den 30. November festgelegt worden. Bisher gab es auch in der Einigungsstelle keine Annäherung. Es ist realistisch anzunehmen, dass auch im Rahmen dieser Einigungsstelle kein Einvernehmen über die Modalitäten des Sozialplans erzielt werden. Daher kann davon ausgegangen werden, dass die Einigungsstelle mit einem „Spruch“ der Einigungsstelle beendet wird. Hierbei werden Anträge Beider Seiten zur Abstimmung gestellt. Kommt es in dieser Abstimmung zu einer PATT Situation aufgrund der Parität stimmt der Einigungsstellenvorsitzende in 2. Abstimmung mit ab und sorgt für eine Entscheidung.
Damit beide Parteien ihre Beweglichkeit innerhalb der Verhandlungen beibehalten können, verbietet es sich über Inhalte und Verhandlungszwischenstände zu berichten. Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis, dass wir im Detail keine Auskünfte zu den laufenden Sozialplanverhandlungen zu LIMA geben können.
Aber – erlaubt ist, sich gemeinsam die Wechselwirkungen anzusehen und die Zusammenhänge zu RISE zu beleuchten.
Der Betriebsrat ist sich einig, dass beide Sozialpläne – sowohl RISE als auch LIMA in Wechselwirkung zueinander stehen und nicht komplett losgelöst voneinander betrachtet werden können. Dieser Ansicht ist offensichtlich auch unser Arbeitgeber, der nun massiv versucht einen Abschluss in RISE zu generieren, damit das Ergebnis als Blaupause für LIMA verwendet werden kann.
Der Abschluss zu RISE – und das ist aus Position des Arbeitgebers legitim – soll natürlich für den Arbeitgeber so günstig wie möglich ausfallen. Bei RISE haben wir derzeit einen relativ ausverhandelten Zustand. Das bedeutet, dass sich sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat nicht weiter in den Positionen verändern werden. Auch der Arbeitgeber hat bestätigt, dass wir uns hier in einem ausverhandelten Zustand befinden.
Ausverhandelt heißt nicht, dass Einvernehmen besteht. Es heißt nur, dass sich an den Positionen der Parteien nichts mehr verändern wird. Dies versetzt uns in die Lage nun auch einzelne Details aus diesem Zustand zu benennen, ohne die Beweglichkeit beider Parteien einzuschränken, da eine Beweglichkeit nicht mehr zu erwarten ist.
An dieser Stelle möchten wir uns auf ein Detail beschränken. Dem Abfindungsfaktor im Falle von betriebsbedingten Kündigungen. Der Arbeitgeber schlägt dem Betriebsrat ein halbes Gehalt für jedes Beschäftigungsjahr vor. Gedeckelt auf 12 Monate. Mit anderen Worten. Wird einer Kollegin oder einem Kollegen betriebsbedingt gekündigt erhält dieser maximal ein halbes Jahresgehalt als Abfindung. Wenn der Betriebsrat dem zustimmen würde, dient das Ergebnis, wie gesagt, als Blaupause für unsere Line Maintenance Kolleginnen und Kollegen.
Diese Formel ist für uns als Bündnis-Technik unannehmbar.
Warum – ist glaube ich klar!
Wird ein Mitarbeiter eines Unternehmens gekündigt, indem es KEINEN Betriebsrat gibt und zieht dieser Mitarbeiter im Anschluss vor das Arbeitsgericht, ist der Faktor 0,5 x Anzahl der Beschäftigungsjahre ohne Deckelung derzeit dass Minimum, was durch die aktuelle Rechtsprechung kaum unterschritten wird.
Es besteht daher aus unserer Sicht...
1. überhaupt keine Notwenigkeit freiwillig mit dem Arbeitgeber einen derartigen Faktor zu vereinbaren.
2. Und das ist entscheidend. Würde der Betriebsrat dies vereinbaren, nehmen wir jedem unserer Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit bei einem Arbeitsgericht mehr herauszuholen. Denn wenn gewählte Vertreter der Belegschaft ihre Zustimmung erteilt haben, wird die Entscheidung und das Ermessen von Betriebsräten durch ein Gericht nicht angezweifelt werden.
Es gibt daher keinen Grund sich freiwillig auf das Mindesmaß der aktuellen Rechtsprechung zu einigen.
Zudem hat der Arbeitgeber in der letzten Betriebsratssitzung vom 18.11. einen Katalog vorgelegt, was aus seiner Sicht alles zu RISE gehört. Unsere Vermutung - im Zweifel alles.
Das Bündnis-Technik fordert daher, vorerst die freiwilligen Sozialplanverhandlungen zu RISE ruhen zu lassen und nunmehr erst einmal in die Beschreibung des Interessenausgleichs einzusteigen, damit wir überhaupt wissen, was Inhalt der Betriebsänderung zu RISE sein soll.
Kommen wir nochmal zurück zu den Sozialplanverhandlungen zu LIMA. Wie gesagt. Der Arbeitgeber hat offensichtlich das Interesse mit RISE einen Abschluss zu erzielen um LIMA identisch zu beenden.
Vor der letzten Sitzung der Einigungsstelle hat der GBR Vorsitzende der NICHT Mitglied der Einigungsstelle zu LIMA ist, völlig an den Betriebsräten in der Einigungsstellede vorbei den Einigungsstellenvorsitzenden persönlich telefonisch angerufen und den Vorschlag gemacht, doch die Werte, die derzeit zu RISE diskutiert werden zu übernehmen. Sprich – 0,5 x Jahre gedeckelt auf 12 Monate. Das würde vielleicht helfen eine Einigung zu LIMA zu erzielen.
Der GBR Vorsitzende schlägt also exakt das vor, was das Intereresse des Arbeitgebers ist. Und zwar unabgestimmt und ohne Kenntnis der Verhandlungsgruppe.
Wir wissen nicht, was den GBR Vorsitzenden dazu bewogen hat. Wir kennen auch nicht die Gründe, warum in dieser Angelegenheit von einigen Personen Tempo gemacht wird. Wir möchten an dieser Stelle auch nicht die Namen der Personen nennen oder ihre Listenzugehörigkeit. Denn wir glauben, dass ihr selbst erahnen könnt, wer-die sind.
Die Betriebsräre, die derzeit die Verhandlungen führen, justieren permanent ihre Verhandlungsstrategie, um mit dem Arbeitgeber eine Einigung in Eurem Interesse zu erzielen. Da sind unabgestimmte Einzelaktionen, die die Position des Arbeitgebers stützen völlig fehl am Platz.
Der Rest der Betriebsräte arbeitet zum Glück hervorragend fraktionsübergreifend in Einigkeit und Geschlossenheit zusammen. Das stimmt uns zuversichtlich, da hierdurch eine Mehrheit im Gremium des GBR im Namen eures Interesses unterwegs ist.
Als Mitglied beider Verhandlungsgruppen bin ich selbst in der Lage hieraus zu berichten und wir werden das auch weiterhin tun. &&&
Kommen wir nun zu einem anderen Thema
Weihnachtsgeld–Rückhol–Aktion
Unter der Bezeichnung Weihnachtsgeldrückholaktion – die jeder versteht, was inhaltlich damit gemeint ist, hat das Bündnis-technik einen Service für die Kolleginnen und Kollegen gestartet, die einen Arbeitsvertrag aus den 80ern und Anfang der 90er unterzeichnet haben. In diesen alten Arbeitsverträgen ist klar und unmissverständlich die Anzahl der Monatsgehälter geregelt, die bargeldlos ausgezahlt werden. Ggf. können sich daraus Ansprüche ergeben, die geltend gemacht werden können. In einem Fall aus Frankfurt hat eine Kollegin einen Erfolg beim Arbeitsgericht erzielt. Dieses Urteil ist derzeit nicht rechtskräftig, da unser Arbeitgeber beim Landesarbeitsgerichts Frankfurt Revision eingelegt hat aber das Urteil zeigt deutlich, dass durchaus Aussicht auf Erfolg besteht.
Wir haben hierzu einen Entsprechenden Artikel auf unserer Webseite eingeichtet. Wer mehr hierzu erfahren möchte kann dies unter unserer adresse kranich-inside.de abrufen. Entsprechende Links hierzu findet ihr unten in den Details.&&&
Wie geht es im nächsten Jahr weiter?
Dies ist die brennende Frage, die derzeit überall diskutiert wird.
Wir möchten an dieser Stelle 3 Mögliche Szenarien darstellen.
Szenario 1: Die Kurzarbeit wird verlängert
Geplant ist, die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von maximal 24 Monaten und die in der Krise eingeführten Zugangserleichterungen um weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 zu verlängern. Ein entsprechender Verordnungsentwurf sei in die Abstimmung innerhalb der Regierung gegeben worden.
Es ist also davon auszugehen, dass die Verlängerung der Kurzarbeit auf einer der nächsten Sitzungen im Bundestag positiv entschieden wird. Damit würde es für uns so weitergehen wie bisher. Das würde zusätzliche Sicherheit geben und lässt uns positiv in das nächste Jahr blicken. Durch die Übernahme des Großteils der Lohnkosten wäre erst einmal sowohl für unseren Arbeitgeber als auch für uns Beschäftigte ein großer Druck genommen. Wir sehen es daher nicht für notwendig an, irgendetwas an den Tarifverträgen und der Arbeitszeit zu verändern. Eine Quellenangabe haben wir ebenfalls als Link in den Details eingefügt.
Szenario 2: Wäre die Flächendeckende Vollbeschäftigung
Nach derzeitigem Stand läuft das Kurzarbeitergeld am 31.12.2021 aus. Sowohl gemäß Auskunft des Tarifsekrerärs der ver.di auf der letzten Betriebsversammlung als auch aus offiziellem Newsletter der Gewerkschaft "finden keine offiziellen Gespräche zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft" statt. Allerdings muss man bei Aussagen des Gewerkschaftssektrretärs genau hinhören. Denn wenn OFFIZIELL keine Gespräche stattfinden, heißt das noch lange nicht, dass INOFFIZIELL auch keine Gespräche stattfinden. Daher ist das folgende Szenario realistische Annahme.
Korridore von 32 Std/Wo bis 39 Std/Wo
Obwohl, nach offiziellen Verlautbarungen der Gewerkschaft, keine Gespräche stattfinden, hat sich im Engine-Bereich ein Vertrauensmann auf "eine Kiste" gestellt und verkündet, dass tatsächlich gesprochen wird. Derzeit überlegt man in Bereichen mit reduziertem Arbeitsaufkommen die 32 Std/Wo einzuführen, und in Bereichen mit hohem Arbeitsaufkommen die 39/Std/Wo einzuführen. Wobei die 39Std/Wo voll zur Auszahlung kommen soll. Eine derart freie Hand bei der gestaltung der Arbeitszeit haben sonst nur Betriebe in denen keine gewerkschaft vertreten ist. Darum - Für eine derart willkürliche Festsetzung von Arbeitszeit wird keine gewerkschaft benötigt.
Wir halten daher das Eintreten von Szenario 1 der Verlängerung der Kurzarbeit für sehr wahrscheinlich.
Daher ist unsere Haltung - Entscheidung zum Verordnungsentwurf abwarten –
Bis dahin: Hände weg von unseren Tarifverträgen!
Damit sind wir auch am Ende unserer Sendung.
Wir hoffen Sie war informativ.
Wir sehen uns wieder.
Bis dahin bleibt bitte gesund.