JAV - Arbeitgeber verliert vor dem Arbeitsgericht

Beim Versuch unserer ehemalige Jugendvertreterin vom Bündnis-Technik die Weiterbeschäftigung nach ihrer Ausbildung zu versagen scheitert unser Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Hamburg.

Alle Mitglieder der JAV haben laut Betriebsverfassungsgesetz das Recht nach der Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden. (§ 78a BetrVG).

Unser Arbeitgeber hatte beim Arbeitsgericht den Versuch unternommen, von der Weiterbeschäftigungspflicht unserer gemeinsamen Kollegin entbunden zu werden.

Derzeit liegt der mündlich verkündete Beschluss vor. Sowie die schriftliche Begründung zu diesem Beschluss vorliegt, werden wir ausführlich berichten.
Wir wissen nicht, ob unser Arbeitgeber gegen diesen Beschluss des Arbeitsgerichtes Hamburg Beschwerde einlegen wird.

Wir sparen uns aber an dieser Stelle ausdrücklich einen Kommentar über derartige Versuche unseres Arbeitgebers die Interessenvertretung der Jugend und Auszubildendenvertretung auf diese Weise zu schwächen und sagen nur dazu:

"Auch dieses Mal war unser beherztes Eingreifen erfolgreich"!

Darum bei der nächsten Wahl:

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