Einigungsstelle Sozialplan Line Maintenance

Einigungsstelle zum Sozialplan nach 3. Termin ergebnislos.

Bisher konnten sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht über den inhalt eines Sozialplanes zur Line Maintenance einigen.

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz dient ein Sozialplan zum Ausgleich oder Abmilderung wirtschaftlicher Nachteile aufgrund einer bevorstehenden Betriebsänderung. Aus diesem Grund ist es wichtig zu regeln, in welcher Höhe Nachteile bei Umzug oder betriebsbedingten Kündigungen ausgeglichen oder abgemildert werden sollen.

Nach gescheiterten Verhandlungen mit dem Arbeitgeber wird nun eine Einigung mit Unterstützung eines externen Richters versucht. Hierzu treffen sich die Beisitzer und Berater beider Parteien in den angemieteten Räumen im Essener Bogen 21. Man hat sich bewusst dazu entschieden die Sitzungen außerhalb der Werft stattfinden zu lassen. Die Räume im Essener Bogen stehen leer und sind aufgrund der Coronakrise und Kurzarbeit ungenutzt.

Angemessenes Aufgebot für die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen
Eine Einigungsstelle kann angerufen werden, sofern Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ohne Einigung blieben und bisher gescheitert sind. Die Einigungsstelle ist mit jeweils 5 Beisitzern sowohl von der Arbeitgeberseite, als auch vom Betriebsrat besetzt. Zusätzlich stehen dem Betriebsrat sowohl ein Rechtsbeistand, als auch ein wirtschaftlicher Berater zur Verfügung. Der Rechtsanwalt des Betriebsrates führt die Verhandlungen, Torsten Schmidt (Bündnis-Technik) ist der Sprecher der Arbeitnehmerseite des Betriebsrates.

Aus Verhandlungstaktischen Gründen verbietet es sich aus den laufenden Verhandlungen zu berichten, um die Beweglichkeit beider Parteien nicht einzuschränken.

Eines sei jedoch erlaubt zu sagen:

Unser Arbeitgeber bewegt sich nicht einen Millimeter
Offensichtlich versucht unser Arbeitgeber auch die Einigungsstelle scheitern zu lassen. In diesem Fall wird der neutrale Richter einen Vorschlag zur Abstimmung stellen. Findet der Vorschlag in erster Abstimmung keine Mehrheit, stimmt in 2. Abstimmung der Vorsitzende der Einigungsstelle mit ab.

Während der Konzern zum Einen die Aussage getroffen hat, dass betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden und das Freiwilligenprogramm verlängert wird -  beharren die Vertreter unseres Arbeitgebers darauf von dieser "Konzernvorgabe" abzuweichen. Betriebsbedingte Kündigungen sollen ausdrücklich NICHT ausgeschlossen werden. Eine Verlängerung des Freiwilligenprogramms steht ebenfalls nicht zur Diskussion. Die teilnehmenden Betriebsräte halten diese starre "Betonkopftaktik" des Arbeitgebers für nicht zielführend. Sollte diese Haltung beibehalten werden, wird sich dies mit Sicherheit auf weitere Sozialplanverhandlungen - wie zum Beispiel "RISE" auswirken....

Alle Betriebsrate in dieser Einigungsstelle arbeiten sowohl standortübergreifend als auch Fraktionsübergreifend in Einigkeit und Geschlossenheit vorbildlich und professionell zusammen, um für betroffene Kolleginnen und Kollegen die bestmöglichen Regelungen zu erzielen, um entstehende Nachteile aus dieser Betriebsänderung so weit wie möglich auszugleichen.

Wir halten euch auf dem Laufenden.
Wir reden nicht - wir machen - vergleiche uns gern mit anderen.

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