Der BR positioniert sich gegen Antrag auf Verlängerung der Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit für den Bereich „Engine“, gemäß §13 V ArbZG durch den Arbeitgeber – und das ist gut so!

Der Arbeitszeitausschuss hat am 15.04.25 eine Stellungnahme an das Amt für Arbeitsschutz übermittelt, in welcher fundiert die ablehnende Haltung des BR begründet wurde.
Denn der AZA hat in den letzten Jahren keinen Ansatz erkennen können, der eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung rechtfertigt und fordert daher, dass die Wettbewerbsfähigkeit auf dem internationalen Enginemarkt zukünftig so strategisch geplant werden muss, dass eine Sondergenehmigung in Zukunft obsolet ist.

Kommentierung von unserem langjährigen Arbeitszeitexperten Andreas Scharre:
Die vergangene Zeit hat gezeigt, dass zwangsweise angeordnete Arbeit an ansonst üblichen arbeitsfreien Tagen oder auch eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit nicht annähernd den gleichen Output bringt wie die von vielen Kolleginnen und Kollegen freiwillig erbrachte Überarbeit an einem Wochenende. Denn wer freiwillig und aufgrund einer ansprechend guten Vergütung motiviert seine Überstunden leistet (welche zukünftig vermutlich sogar steuerfrei sein werden) hat nicht nur einen persönlichen Benefit, sondern ermöglicht es auch den Kolleginnen und Kollegen, welche keine Überstunden leisten möchten, auf Wochenendarbeit zu verzichten.

Das Festhalten der Geschäftsleitung an der „Engine Betriebsvereinbarung vom 01.10. 2016“ in Verbindung mit den bekannten ambitionierten Zielen des Engine Bereiches birgt durchaus die Gefahr, dass es nach dem erfolgten Personalaufbau wieder einen Rückfall in die dunkle Periode geben könnte. Denn seitens des AZA faktisch nicht verhinderbare Schichtpläne mit Sonntagsarbeit/ Feiertagsarbeit in Grundarbeitszeit sind nur in Kombination mit dieser Betriebsvereinbarung und der behördlichen Ausnahmegenehmigung möglich.

Die Betriebsräte der Fraktionen together und Bündnis Technik setzten sich stets gemeinsam für den Erhalt der Freiwilligkeit zur Leistung von Mehrarbeit an ein.

Wir freuen uns, dass die beantragte Verlängerung der Ausnahmegenehmigung nun aus einheitlicher Sicht des Arbeitszeitausschusses als nicht vertretbar angesehen wird.
Mit anderen Worten: "Sonn-und Feiertagsarbeit auf Ansage lehnen wir ab!"

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