BR beschließt reduzierte MAZ-Zuschläge!

Am 27.06.2019 hat der Betriebsrat gegen die Stimmen der Betriebsräte des Bündnis-Technik einer Verschlechterung der Regelungen aus dem Manteltarifvertrag zur Überarbeit zugestimmt.

Wie allgemein bekannt wurde gegenwärtig gemäß dem Manteltarifvertrag §9 Abs. Überarbeit an arbeitsfreien Tagen mit dem Faktor 1,5 fakturiert und die Pausen bezahlt. Der Arbeitnehmer hatte darüber hinaus die Wahl sich diese zusätzliche Leistung entweder auszahlen zu lassen, als Freizeit zu nehmen oder sich auf das Langzeitkonto gutschreiben zu lassen.

Diese Regelung wurde nun zum 01.07.2019 über den Sideletter zur RBV FlexAZ eingeschränkt.
Der Betriebsrat und der Arbeitgeber nutzen also gemeinsam die im § 9 (2a) MTV geregelte Öffnungsklausel zur Überarbeit “Durch Betriebsvereinbarung kann die Fakturierung eingegrenzt bzw. ausgeschlossen werden“ zum Nachteil der Arbeitnehmer.

tabelle flexaz

 

Den Mitarbeitern/innen wird, wenn diese sich auf diese jeweiligen Optionen einlassen, jeweils die bezahlte Pause gestrichen und bei der zweiten Option dazu die bisherige persönliche Freiheit genommen selber zu entscheiden, ob bzw. wie viele Überstunden ausbezahlt werden sollen oder diese ganz oder teilweise in Freizeit umgewandelt zu nutzen oder diese in das Langzeitzeitkonto zu verschieben.

grafik flexaz

 

Die perfekte Lösung für den Arbeitgeber: Ein Sideletter zur RBV FlexAZ

Der Arbeitgeber hat zurzeit einen erhöhten Kapazitätsbedarf. Die vorherrschenden Tarifkonditionen bereiten dem Arbeitgeber Schwierigkeiten, diesen Bedarf an Kapazität sowie die erhöhte Personalfluktuation (durch Abgänge an andere Arbeitgeber) durch geeignete Einstellungen abzudecken. Die RBV FlexAZ regelt eine nicht kapazitätsschöpfende Flexibilität, und der MTV regelt Überarbeit. Nun wird unter dem Deckmantel der RBV FlexAZ Überarbeit geregelt, um den Anschein zu erwecken, dass Flexibilität jetzt vergütet wird. Mit dieser Mogelpackung wird jedoch nichts anderes, als Überarbeit zu schlechteren Konditionen vereinbart.  

Ist eine Gleichbehandlung für alle Kollegen vorgesehen?  Leider NEIN!

Möchten Mitarbeiter/innen eine der Optionen nutzen, ist die Zustimmung durch den Arbeitgeber notwendig, wobei der Arbeitgeber je Anlass nur innerhalb einer Mitarbeitergruppe einheitliche Maßgaben berücksichtigen braucht.

Standpunkt Bündnis-Technik:

Im Grundsatz ist eine stärkere Wertschätzung von Mehrarbeit an arbeitsfreien Tagen, insbesondere an Samstagen zu befürworten – aber diese Regelung ist leider nur eine Verschlechterung der bestehenden Regelungen zur Überarbeit.

Diese neue Vereinbarung ist überflüssig und dient nur dem Arbeitgeber. Die RBV FlexAZ sieht vor, dass der Arbeitgeber bis zu 12 Tage in Grundarbeitszeit einfordern kann. D.h. der Arbeitgeber kann dies tun, muss es aber nicht. Daher könnte der Arbeitgeber jederzeit MAZ anbieten – und zwar ohne Einschränkungen! Wir sind der Ansicht das Tarifverträge dazu da sind angewendet zu werden, wenn der Fall eintritt. Wenn der Arbeitgeber den Bedarf an Überarbeit hat, stehen die Preise hierfür im MTV. Da bedarf es keiner zusätzlichen Rabatte.

Wir bedauern sehr, dass der BR über jedes Stöckchen springt, was ihm der Arbeitgeber hinhält, und bisherige guten Tarifregelungen, ohne Not und ohne ein Drohszenario verschlechtert hat. Der BR hätte stattessen auf den Arbeitgeber einwirken müssen, damit alle Kolleginnen und Kollegen, die den Erfolg des Unternehmens stets ermöglichen, für die vom Arbeitgeber gewünschten besonderen Maßnahmen auch angemessene Gegenleistungen erhalten.

Ein Betriebsrat ist grundsätzlich nicht dafür da Gewerkschaft zu spielen und Tarife abzusenken!

 

Teilen ausdrücklich erwünscht:
Don't have an account yet? Register Now!

Sign in to your account