Bündnis-Technik.de - WM4 auf dem Weg in die 3. Runde

WM4 auf dem Weg in die 3. Runde

Einigungsstelle erneut durch Spruch im Sinne des Arbeitgebers beendet.

Wir erinnern uns       
Das Landesarbeitsgericht hatte den ersten Spruch der Einigungsstelle bereits für unwirksam erklärt und damit die Beendigung der Einigungsstelle aufgehoben. Folgende Gründe spielten bei dieser Entscheidung eine Rolle:

  1. Die Einigungsstelle hat bei der Ermittlung und Bewertung der Nachteile keine ausreichende individuelle Differenzierung vorgenommen.


Grund hierfür war, dass dem Betriebsrat keine geeignete Datenbasis zur Ermittlung der Nachteile durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurden. Dem Betriebsrat wurde lediglich "Einsicht" in die Daten gewährt, was in der Praxis so aussah, dass zwei  Betriebsratskollegen sich im Beisein einer HR Mitarbeiterin einzelne Datensätze von Mitarbeitern am Bildschirm ansehen konnten. Das Anfertigen von Notizen oder gar Ausdrucke oder Fotokopien wurden durch den Arbeitgeber nicht zugelassen. Somit konnte der BR nur stichpunktartig MA in verschiedenen Gehaltsgruppen als Vergleichspersonen heranziehen, um über diese Gruppen ein Cluster zu bilden und die Nachteile clusterbezogen zu benennen.

  1. Ebenso wurden die Kompensationen nicht differenziert genug gegengerechnet.
    Ein zusätzlicher Kündigungsschutz ist für jemanden, der bereits mehrfach Kündigungsschutz genießt, weniger Wert als für jemanden, der noch durch die Versetzung den Kündigungsschutz erstmalig erwirbt.

Mit anderen Worten - alles über einen Kamm zu scheren sei nicht angemessen gewesen. Die Einigungsstelle hatte ihren Ermessensspielraum überschritten.

Es fanden 2 Sitzungstage statt

Am ersten Tag stellten die Beisitzer Torsten Schmidt (Bündnis-Technik) und Andreas Gallinger (ver.di) in hervorragender Zusammenarbeit umfangreich die unterschiedlichen Nachteile dar.
Zur Erfüllung der Aufgaben aus dem LAG Beschluss sicherte uns der AG auch eine anonymisierte Liste aller Daten der betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu, um die Nachteile individueller ermitteln zu können. 


Gegen Ende des Sitzungstages versuchten die Arbeitnehmervertreter über ein Angebot eines Pauschalbetrages eine Einigung zu erzielen. Dies wurde jedoch von der Arbeitgeberseite abgelehnt. Diese hatte bereits mehrfach deutlich gemacht, dass keine Nachteile auszugleichen sind. Der Einigungsstellenvorsitzende hob nochmals die Wertigkeit des Kündigungsschutzes hervor. Auch wenn der Kündigungsschutz nicht alle Nachteile kompensiert, aber doch deutlich bis zu 80%, dann wären nur die restlichen 20% auszugleichen oder abzumildern.

Vor dem zweiten Sitzungstermin wurde durch die Arbeitnehmervertreter eine sehr komplexe Excel Liste erstellt, die diverse Simulationen enthielt, um die Nachteile genaustens zu ermitteln. Hierdurch konnten beispielsweise die Nachteile durch das zeitverzögerte Auslaufen der Schichtzulage und der zeitverzögerte Eintritt des Nachteils aus Abgruppierungen ermittelt werden. Einfach formuliert: "Was hätte ein WM4 Kollege weiter bei WM4 verdient - und was verdient er nun aufgrund seiner Versetzung". Denn gemäß BetrVG sind Nachteile, die durch eine Betriebsänderung entstehen, auszugleichen oder abzumildern.

Am zweiten Verhandlungstag hat weder den Vorsitzenden noch den Arbeitgeber diese Liste interessiert. Um die Einigungsstelle nicht erneut mit einem Spruch beenden zu lassen, wurden nochmals Einigungsversuche unternommen. So bot der Arbeitgeber beispielsweise an, alle ex.WM4 Kollegen aus der PD ENG in die PD FLEET zu versetzen. Allerdings müssten sie vorher die bereits gezahlten Einmalzahlungen ihrer Schichtzulagen komplett zurückzahlen. Um auszuloten, ob diese Aussage des Arbeitgebers nur eine Provokation ist, oder ein durchaus auszubauender Gedanke sein kann, wurde der Gedanke aufgenommen und von der Arbeitnehmerseite vorgeschlagen die Nachteile zu beenden, indem wechselwilligen Kolleginnen und Kollegen die Wechselmöglichkeit erleichtert wird. Selbstverständlich auch über die PD FLEET hinaus, die derzeit vom Stellenabbau bedroht ist, sondern auch in andere PD´s wie z.B. PD VIP. Die Arbeitgeberseite bestand jedoch weiterhin auf Rückzahlung der Schichtzulagen.

Unsere Idee war, mit dem Wechsel in eine andere PD alle Nachteile zu beenden. Wenn Kolleginnen und Kollegen ihre alten Vertragsbedingungen zurückerhalten, wäre aus unserer Sicht nichts weiter auszugleichen oder abzumildern.

Nachdem erkannt wurde, dass keine Einigung erzielt werden konnte, wurden die Anträge beider Seiten gestellt. Die Arbeitnehmerseite hat sich dem Vorschlag des Einigungsstellenvorsitzenden angeschlossen, indem den Kündigungsschutz ein hohes Maß an Kompensation zugestanden wird (80% der Nachteile). Insofern hat die Arbeitnehmerseite beantragt, die verbleibenden Nachteile in Höhe von 20% auszugleichen, die wir in der Excel-Tabelle ausgewiesen haben. Der AG hat beantragt, dies abzuweisen. Nach eine Patt-Abstimmung hat sich der Einigungsstellenvorsitzende dann an der Abstimmung beteiligt. Die Einigungsstelle ist mit einem „Spruch“ im Sinne des Arbeitgebers beendet worden.

Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom 10.12.2020 bereits vorsorglich beschlossen, die Einigungsstellenspruch erneut vor dem Arbeitsgericht überprüfen zu lassen.

An dieser Stelle sei nochmals die sehr gute fraktionsübergreifende Zusammenarbeit der Arbeitnehmervertreter hervorzuheben. Die durch Andreas Gallinger erstellte, sehr komplexe Berechnungssimulation wird dem Betriebsrat nun in der Argumentation gegenüber dem Arbeitsgericht helfen. Die Nachteile um die es geht, sind keine „Kleinigkeit“, sondern belaufen sich bei einzelne Personen auf bis zu €90.000 insbesondere für abgruppierte Schichtgänger.

Fazit:

Wenn das Landesarbeitsgericht bei der Überprüfung eines Ergebnisses aus einer Einigungsstelle einen Ermessensfehler feststellt, der Einigungsstellenvorsitzende jedoch unbeeindruckt von dieser Vorgabe zum selben Ergebnis kommt, geht ein Verfahren in eine Endlosschleife. Die beharrliche Vertretung einer Arbeitgeberposition kann daher für einen Einigungsstellenvorsitzenden eine dauerhafte Einnahmequelle bedeuten, denn die Kosten des Verfahrens Zahlt der Arbeitgeber…

WIR BLEIBEN BEHARRLICH!
Betriebsrte Bndnis Technik 350px

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