Arbeitgeber droht ein Schaden in Millionenhöhe
Ver.di: reicht fehlerhafte Wahlvorschläge ein.
Den ver.di-Vertretern im Bereich der Technik in Frankfurt ist es gleich zweimal hintereinander nicht gelungen, eine gültige Wahlvorschlagsliste für die Delegiertenwahl der Frankfurter Technik beim zuständigen Betriebswahlvorstand einzureichen.
Obwohl das Erstellen einer Vorschlagsliste wahrlich keine Raketenforschung ist, waren diese so mangelhaft, dass dem Betriebswahlvorstand keine andere Wahl blieb, als sie abzulehnen. Daraufhin beantragte die ver.di bei Gericht eine einstweilige Verfügung auf Zulassung – doch…
Das Arbeitsgericht bestätigte lediglich die Mangelhaftigkeit der ver.di-Wahlvorschlagsliste. Die Klage wurde abgewiesen.
Ver.di Vertreter verantwortlich für Formfehler – Wahl muss gestoppt werden
Damit gab sich die Ver.di jedoch nicht zufrieden. Sofern sie nun selbst nicht mehr an der Wahl bei der Technik in FRA teilnehmen dürfen, sollten es wohl alle anderen auch nicht. So forderten die ver.di-Vertreter aufgrund eines Formfehlers im Wahlausschreiben nunmehr die Wahl bei der Technik in Frankfurt zu stoppen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) gab ihnen recht. Das Wahlausschreiben enthielt tatsächlich eine Formulierung, die fehlerhaft ist. Diese Formulierung wurde durch den Konzernhauptwahlvorstand erstellt und den jeweiligen Betriebswahlvorständen zur Verwendung übersandt.
Die formgebundene Zustellung des LAG-Beschlusses durch den von ver.di beauftragten Anwalt erfolgte erst nach Abschluss der Delegiertenwahl bei der Frankfurter Technik.
Die Konsequenz: Die einstweilige Verfügung verlor ihre Wirksamkeit und die Wahl in der Frankfurter Technik wurde (ohne ver.di) korrekt abgeschlossen.
Pikant
Bei den Mitgliedern des Konzernauptwahlvorstands handelt es sich ebenfalls um ver.di-Mitglieder. Die ver.di hat also erfolgreich einen Formfehler festgestellt, den sie selbst verursacht hat. Ob es sich bei diesem Formfehler um ein für den Notfall platziertes „Easter Egg“ handelt, darf durchaus spekuliert werden. In Fachkreisen, geht man von einer derartigen Weitsicht jedoch nicht aus.
Die Folgen
Es ist anzunehmen, dass sich die ver.di ihr eigenes Unvermögen nicht eingestehen wird. Bisher hat das gemeinschaftlich von den ver.di-Vertretern der Frankfurter Technik und dem ver.di-Hauptwahlvorstand herbeigeführte Debakel bereits mehrere tausend Euro gekostet. Ver.di hat nicht nur Prozesskosten verursacht, sondern der Hauptwahlvorstand hat die Delegiertenversammlung kurzerhand (eigenmächtig) verlegt, obwohl der Beschluss des LAG noch gar nicht beim Betriebswahlvorstand eingegangen war.
Sofern die gesamte Aufsichtsratswahl aufgrund des fehlerhaften Wahlausschreibens, dass bekanntlich in praktisch allen Betrieben ausgehängt wurde, zu einem späteren Zeitpunkt angefochten wird, können weitere Kosten in Millionenhöhe auf unseren Arbeitgeber zukommen.
Fazit:
Und all das, weil eine vermeintlich „erfahrene“ Gewerkschaft, weder rechtsgültige Listen noch fehlerfreie Wahlausschreiben erstellen kann.
Die Kosten trägt (zunächst) unser Arbeitgeber, jedoch ist nicht auszuschließen, dass diese Kosten nach dem Verursacherprinzip mit Hilfe ihrer „Hausgewerkschaft“ ver.di auf die Beschäftigten umlegen wird.
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